Rechtliche Hinweise
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Nachhilfe- und Betreuungsangebote der Studierstube.
Arbeitsstand: Diese AGB sind noch nicht vollständig und stellen derzeit einen Entwurf dar. Weitere Bestimmungen folgen vor Abschluss der Vertragsunterlagen.
§ 1 Leistungszeitraum und Vertragsende
- Der Vertrag beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.
- Der Vertrag wird für das bei Vertragsschluss angegebene Schulhalbjahr („Wintersemester“ oder „Sommersemester“) geschlossen.
- Das Wintersemester endet mit dem offiziellen Ende des ersten Schulhalbjahres. Das Sommersemester endet mit dem offiziellen Ende des Schuljahres. Maßgeblich sind die für den Schüler geltenden amtlichen Schulzeiten.
- Der Vertrag endet mit Ablauf des jeweiligen Schulhalbjahres automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Für jedes weitere Schulhalbjahr ist grundsätzlich ein neuer Vertrag erforderlich.
- Der Vertrag ist auf die Betreuung während eines vollständigen Schulhalbjahres ausgelegt. Eine ordentliche vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
- Erfolgt der Vertragsschluss nach Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres, beginnt die Betreuung mit Vertragsschluss. Stehen zu diesem Zeitpunkt weniger als 12 aktive Betreuungswochen zur Verfügung, ist vor Vertragsschluss eine individuelle Vereinbarung über Betreuungszeit, Credit-Umfang und gegebenenfalls Preis erforderlich. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst mit Bestätigung dieser individuellen Vereinbarung zustande.
§ 2 Aktive Betreuungszeit und Grundbetreuung
- Die aktive Betreuungszeit umfasst regulär 16 Betreuungswochen innerhalb des jeweiligen Schulhalbjahres.
- Als aktive Betreuungswoche gilt eine Woche, in der die reguläre Betreuung angeboten wird. Für jede aktive Betreuungswoche wird 1 Credit für die Grundbetreuung berechnet.
- Die Grundbetreuung umfasst insbesondere die laufende Organisation und Planung der Betreuung, Kommunikation, Vorbereitung sowie das Vorhalten entsprechender Betreuungskapazitäten.
- Amtliche Schulferien sind grundsätzlich keine aktiven Betreuungswochen. Nach vorheriger Absprache und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten können auch während der Schulferien Nachhilfeleistungen stattfinden. Wird während einer Ferienwoche eine aktive Betreuung vereinbart und durchgeführt, gilt diese Woche als zusätzliche aktive Betreuungswoche und es wird 1 Credit für die Grundbetreuung berechnet.
- Die aktive Betreuungszeit kann nach Absprache innerhalb desselben Schulhalbjahres erweitert oder zeitlich anders verteilt werden, sofern hierfür entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Können die regulär vorgesehenen 16 aktiven Betreuungswochen nicht erreicht werden, wird für jede fehlende aktive Betreuungswoche der hierfür vorgesehene Credit für die Grundbetreuung nicht berechnet bzw. dem Credit-Guthaben wieder gutgeschrieben.
§ 3 Leistungsumfang, Credit-Guthaben und Sollverbrauch
- Der Anbieter erbringt Nachhilfe- und Betreuungsleistungen im Fach Mathematik. Die einzelnen Leistungen werden mit Credits abgerechnet.
- Je nach gebuchtem Tarif erhält der Kunde zu Beginn des Vertrags ein festgelegtes Credit-Guthaben, das während der Vertragslaufzeit für die vereinbarten Leistungen eingesetzt werden kann.
- Der Tarif Standard umfasst 80 Credits. Bei regulär 16 aktiven Betreuungswochen ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Sollverbrauch von 5 Credits pro aktiver Betreuungswoche.
- Der Tarif Intensiv umfasst 120 Credits. Bei regulär 16 aktiven Betreuungswochen ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Sollverbrauch von 7,5 Credits pro aktiver Betreuungswoche.
- Der Sollverbrauch wird über die aktiven Betreuungswochen fortlaufend kumuliert. Im Standard-Tarif beträgt der Sollverbrauch beispielsweise nach der ersten aktiven Betreuungswoche 5 Credits, nach der zweiten 10 Credits und nach der fünften 25 Credits.
- Der Sollverbrauch dient der gleichmäßigen Verteilung der Leistungen über das Schulhalbjahr. Die konkrete Zusammensetzung der in einer Woche genutzten Leistungen kann flexibel vereinbart werden.
- Nicht genutzte Credits können innerhalb der nachfolgenden Bestimmungen angespart und zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Dadurch können insbesondere Schwankungen durch Krankheit, schulische Termine, Prüfungsphasen oder einen zeitweise geringeren Unterstützungsbedarf ausgeglichen werden.
§ 4 Ansparen von Credits und Ansparlimit
- Der Kunde bzw. Schüler ist dafür mitverantwortlich, das Credit-Guthaben über die aktive Betreuungszeit regelmäßig zu nutzen.
- Als Credit-Rückstand gilt die Differenz zwischen dem bis zum jeweiligen Zeitpunkt erreichten Sollverbrauch und den tatsächlich verbrauchten Credits.
- Der Credit-Rückstand wird jeweils nach Abschluss einer aktiven Betreuungswoche bestimmt.
- Im Tarif Standard dürfen bis zu 10 Credits, im Tarif Intensiv bis zu 15 Credits gegenüber dem jeweiligen Sollverbrauch angespart werden.
- Solange dieses Ansparlimit nicht überschritten wird, können Credits ohne weitere Abstimmung auf spätere Betreuungswochen verschoben werden.
- Wird das Ansparlimit überschritten, informiert der Anbieter den Kunden innerhalb von sieben Tagen über den bestehenden Rückstand. Gleichzeitig unterbreitet der Anbieter einen konkreten Vorschlag, mit welchen Leistungen die das Ansparlimit überschreitenden Credits innerhalb der folgenden 14 Tage genutzt werden können.
- Der Kunde bzw. Schüler kann innerhalb dieses Zeitraums andere Termine oder eine andere geeignete Zusammensetzung der vorgeschlagenen Leistungen abstimmen. Die Nutzung der betreffenden Credits darf jedoch nicht ohne Zustimmung des Anbieters über den 14-tägigen Abbauzeitraum hinaus verschoben werden.
- Für den Abbau müssen geeignete Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der üblichen Betreuungszeiten angeboten werden. Reguläre Betreuungszeiten liegen grundsätzlich montags bis freitags zwischen 12:00 Uhr und 19:00 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten, insbesondere am Wochenende oder während der Schulferien, können einvernehmlich vereinbart werden, müssen vom Kunden jedoch nicht zum Abbau eines Credit-Rückstands akzeptiert werden.
- Werden ordnungsgemäß angebotene Möglichkeiten zum Abbau des das Ansparlimit überschreitenden Credit-Rückstands vom Kunden oder Schüler nicht wahrgenommen, abgelehnt oder nicht innerhalb des Abbauzeitraums anderweitig vereinbart, können die hiervon betroffenen Credits verfallen.
- Der Verfall betrifft ausschließlich die Credits, um die das jeweils geltende Ansparlimit überschritten wurde und für deren Nutzung innerhalb des Abbauzeitraums entsprechende Möglichkeiten angeboten wurden.
§ 5 Geschützte Credits
- Ein Credit darf nicht aufgrund der Regelungen des § 4 verfallen, soweit der Anbieter dem Kunden keine ausreichende Möglichkeit eingeräumt hat, diesen Credit rechtzeitig zu nutzen.
- Dies gilt insbesondere, wenn der Anbieter erforderliche Leistungen nicht anbieten kann, vereinbarte Leistungen selbst absagt oder verschiebt oder nach Überschreiten des Ansparlimits nicht rechtzeitig die nach § 4 vorgesehene konkrete Möglichkeit zum Abbau des Credit-Rückstands anbietet.
- Die hiervon betroffenen Credits werden als geschützte Credits gekennzeichnet. Anzahl und Entstehung der geschützten Credits werden in der Leistungsdokumentation festgehalten.
- Geschützte Credits sind vom Verfall ausgeschlossen. Endet die Betreuung endgültig und wird für das folgende Schulhalbjahr kein neuer Vertrag geschlossen, werden noch vorhandene geschützte Credits erstattet.
- Geschützte Credits können erst dann für zusätzliche Leistungen eingesetzt werden, wenn der Schüler den bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden regulären Sollverbrauch erreicht hat. Der Sollverbrauch der jeweils laufenden aktiven Betreuungswoche ist hierbei ebenfalls zu berücksichtigen.
- Geschützte Credits können erst eingesetzt werden, wenn der aktuelle Sollverbrauch vollständig erfüllt ist.
- Bietet der Anbieter nach Erreichen des regulären Sollverbrauchs eine konkrete und zumutbare zusätzliche Möglichkeit zur Nutzung geschützter Credits an und wird diese vom Kunden bzw. Schüler abgelehnt, nicht wahrgenommen oder ohne anderweitige Vereinbarung verschoben, kann der Schutz für die konkret angebotene Anzahl an Credits entfallen.
§ 6 Restguthaben und Übertragung in ein folgendes Schulhalbjahr
Der Text dieses Abschnitts liegt noch nicht vor.